Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall, Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
Ich erstelle Ihr Gutachten und betreue Sie bei der Schadensabwicklung, rufen Sie mich unverbindlich an, ich berate Sie gerne.
Als freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger bin ich im Enzkreis Ihr kompetenter Ansprechpartner für Wert- und Schadengutachten.
Betreuung im Schadenfall und Erstellung des Wertgutachtens.
Das Thema Schadenabwicklung ist eine koplexe Angelegenheit, hier stehe ich Ihnen vom Anfang bis zur endgültigen Regulierung bei! ...mehr
Unterschied Haftpflichtfall/Kaskoschaden
Bei der fremdverschuldeten Beschädigung seines Fahrzeuges erhält der Geschädigte vom Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands an seinem Fahrzeug erforderlichen Kosten bis zu maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert erstattet (Haftpflichtfall). Im Teilkasko- und im Vollkaskobereich erhält der Versicherungsnehmer seinen Fahrzeugschaden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Unterschiede ergeben sich, wenn Sachverständige mit einem Kfz-Gutachten beauftragt werden müssen.
Wer beauftragt den Gutachter?
Im Kaskobereich darf der Versicherungsnehmer nicht wie ein bei einem unverschuldeten Haftpflichtschadenfall zur Beweissicherung selbständig ein kostenpflichtiges Sachverständigengutachten im Auftrag geben. Die Versicherungsverträge enthalten regelmäßig Klauseln, wonach Sachverständigengutachten nur bezahlt werden, wenn sie von der Versicherung in Auftrag gegeben werden.